AGB – Amber’s Delight
1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung mit der Band „Amber’s Delight“ vertreten durch Mario Brüninghaus, Brüsseler Str. 19, 53757 Sankt Augustin sind die hier aufgeführten. Die Band widerspricht ausdrücklich anders lautenden und entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Preise
Alle Kostenvoranschläge die die Band dem Auftraggeber erstellt sind unverbindlich. Wenn der Auftraggeber unrichtige Angaben zum Auftritt macht und dadurch Änderungen oder Verzögerungen der Band-Leistung entstehen, wird der Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Alle mit der Durchführung der Veranstaltung zusammenhängenden Kosten, wie KSK Beiträge, örtliche Abgaben, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA Gebühren, müssen vom Augraggeber zu zahlen. Die Band stellt für Geschäftskunden ihre Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung. Die Zahlung ist ohne Abzug sofort nach Erbringung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basis-Zinzsatz fällig.
Bei Vertragsabschluss, ist die Band Amber’s Delight berechtigt 10% des Brutto Endpreises als Vorschuss zu berechnen.
3. Arbeitsbedingungen
Die Musiker der Band werden alle Vereinbarungen (Beginn, Spieldauer, Musikstil) uneingeschränkt einhalten. Währen ihres Auftritts ist die Band nicht an Weisungen Dritter gebunden (dies betrifft sowohl die zeitliche Abstimmung als auch künstlerische Weisungen). Den Musikern der Band unterliegt die Regie und Planung. Wartezeiten, Verzögerungen sowie Ablaufänderungen die nicht von der Band verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Musiker erhalten warme Speisen und Getränke (wird vom Veranstalter bezahlt).
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der für die Band ausgemachte Platz vorhanden ist, ausserdem muss zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt sowie Entladen (bzw. Beladen, nach Auftrittsende) und Zugang zu den Veranstaltungsräumen gewährleistet sein.
Rechtzeitig vor dem Auftrittstag werden, evtl. erforderliche Parkausweise, Zufahrtscheine, Eintrittskarten (z.B. bei Messe Auftritten) den Musikern bereitgestellt (per Post/ Email). Wenn der Zugang zur Bühne/Veranstaltungsraum erschwert wird und dadurch eine Zeitverzögerung entsteht und der Spielbeginn der Band sich verzögert, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
4. Kündigung und Rücktritt
Das Vertragsverhältnis mit der Band Amber’s Delight kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber hat im Fall der Kündigung alle Kosten zu ersetzen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstanden sind. Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht vorraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist die Band Ambers Delight berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten in Rechnung zu stellen. Ausserdem müssen vom Auftraggeber, auf Grund der vorzeitigen Aufhebung der Vertragsverhältnisse, die vereinbarten Honorare für die Musiker nach folgender Staffelung gezahlt werden (jeweils in Prozent von der vereinbarten Gesamt Gage):
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- Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 25%
- Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
- Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
- Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 65%
- Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
- Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%
5. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch die Band Amber’s Delight gegenüber dem Auftraggeber beschränkt sich auf die Höhe des vereinbarten Honorars, insofern ein Schaden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Band herbeigeführt wurde. Für das eventuell vom Auftraggeber gestellte Material, das für die Durchführung der Veranstaltung benötigt wird(wie z.B. Geräte, Zelte, Inventar, Material), übernimmt die Band keine Haftung.
6. Datenschutz
Nach den Vorgaben und Richtlinien der DSVGO werden keine Kundeninformationen oder Adressen weitergegeben, dafür garantiert die Band. Auftraggeber und Band garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte und vereinbaren Stillschweigen. Gem. BDSG sind alle personenbezogenen Daten, die für Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
7. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, Kaufmann, oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Siegburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.